Allgemeine Geschäftsbedingungen für die zeitweilige Vermietung des Ferienhauses Ohnesorge, in 19406 Kukuk, Lindenstraße 20 (AGB)

1. Vertragsabschluss

Der Mietvertrag über das anliegend beschriebene Haus ist verbindlich geschlossen, wenn der Mietvertrag vom Mieter und dem Vermieter unterschrieben wurde, beiden Parteien zugegangen ist und der Gesamtmietpreis oder die Anzahlung des Gesamtmietpreises auf das Konto des Vermieters eingegangen ist. Das Haus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke / Fortbildung vermietet und darf nur mit den im Mietvertrag angegebenen Personen belegt werden.

 

2. Datenschutzerklärung

Grundlegendes

Diese Datenschutzerklärung soll die Mieter bzw. die Nutzer der Website www.ferienhaus-kukuk.com über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch den Vermieter/Websitebetreiber informieren.

Der Vermieter/Websitebetreiber nimmt den Datenschutz sehr ernst und behandelt die personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften. Da durch neue Technologien Änderungen an dieser Datenschutzerklärung vorgenommen werden können, empfehlen wir Ihnen sich die Datenschutzerklärung in regelmäßigen Abständen wieder durchzulesen.

Definitionen der verwendeten Begriffe (z.B. “personenbezogene Daten” oder “Verarbeitung”) finden Sie in Art. 4 DSGVO.

Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Der Vermieter/Websitebetreiber erhebt, nutzt und gibt die personenbezogenen Daten nur dann weiter, wenn dies im gesetzlichen Rahmen erlaubt ist oder der Mieter/Nutzer in die Datenerhebung einwilligt. Als personenbezogene Daten gelten sämtliche Informationen, welche dazu dienen, Personen zu bestimmen und zu Ihnen zurückverfolgt werden können – also beispielsweise Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer.

Rechte des Mieters bzw. Nutzers der Website

Mieter/Nutzer haben das Recht, auf Antrag eine kostenlose Auskunft darüber zu erhalten, welche personenbezogenen Daten gespeichert wurden. Sie haben außerdem das Recht auf Berichtigung falscher Daten und auf die Verarbeitungseinschränkung oder Löschung von personenbezogenen Daten. Sollte die Annahme bestehen, dass Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, kann eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreicht werden.

Löschung von Daten

Sofern der Wunsch nicht mit einer gesetzlichen Pflicht zur Aufbewahrung von Daten (z. B. Vorratsdatenspeicherung) kollidiert, haben Mieter/Nutzer ein Anrecht auf Löschung der Daten. Vom Vermieter gespeicherte Daten werden, sollten sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr vonnöten sein und es keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen geben, gelöscht. Falls eine Löschung nicht durchgeführt werden kann, da die Daten für zulässige gesetzliche Zwecke erforderlich sind, erfolgt eine Einschränkung der Datenverarbeitung. In diesem Fall werden die Daten gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet.

Widerspruchsrecht

Mieter bzw. Nutzer der Webseite können von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu jeder Zeit widersprechen.

 

3. Mietpreis und Nebenkosten

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. Strom, Heizung, Wasser und Abwasser) enthalten. Zusätzlich ist eine Pauschale für die Endreinigung zu entrichten.

 

4. Mietkaution

Am Tag der Anreise ist eine Kaution von 50,00 Euro in bar zu entrichten. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Hauses wird die Kaution am Abreisetag zurück gezahlt.

 

5. Mietdauer / Inventarliste

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16.00 Uhr in vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung. Die Anreise sollte in der Regel bis 18.00 Uhr erfolgen. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft das im Mietobjekt befindliche Inventar zu überprüfen und etwaige Fehlbestände oder Beschädigungen spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen:

  • Spülen des Geschirrs
  • Entleeren der Papierkörbe & Mülleimer
  • Reinigung des Backofens, falls in Benutzung
  • Reinigung der Sichtscheibe des Kaminofens, falls in Benutzung

Bei Nichterfüllung entstehen folgende Kosten:

Mülleimer nicht geleert: 5€

Spülmaschine nicht geleert: 5€

Backofen verunreinigt: 10€

Kaminofen nicht gereinigt: 20€

 

6. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

Rücktritt bis zum 60. Tag vor Beginn der Mietzeit: 30% des Mietpreises,

Rücktritt bis zum 42. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50% des Mietpreises,

danach und bei Nichterscheinen 100% des Mietpreises.

Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen!

 

7. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

 

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnliche Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

 

9. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder den Gebäuden gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von ihm benannten Kontaktperson anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

In Spülsteine, Ausgussbecken und Toiletten dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Da die Abwasserentsorgung mittels einer Bio-Anlage stattfindet, dürfen sämtliche Stoffe, die zu einem Absterben der Reinigungsbakterien führen, nicht über das Abwassersystem entsorgt werden. Dies gilt insbesondere für alle Arten von Antibiotika. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren oder Beeinträchtigungen der Bio-Anlage auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

Müll ist entsprechend getrennt zu sammeln und zu entsorgen.

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

Das Anlegen von offenen Feuerstätten ist auf dem gesamten Grundstück untersagt. Insbesondere im hinteren Teil besteht Lebensgefahr da sich hier auch ein unterirdischer Gastank befindet.

Die Fahrräder und das Ruderboot sind nicht Teil der Mietsache, sondern werden lediglich kostenlos überlassen. Vor der Benutzung des Ruderbootes ist eine Kaution in Höhe von 50 Euro zu entrichten. Diese Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Bootes incl. der Ruder, des Ankers, der Abdeckplane und der übergebenen Schlüssel zurück gezahlt. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe werden folgende Beträge einbehalten:

- Verlust eines Schlüssels: jeweils 10 Euro

- Verlust des Ankers: 50 Euro

- Verlust eines oder beiden Ruder: 50 Euro

Darüber hinaus verpflichtet sich der Mieter bei durch ihm verursachten Schäden an den Fahrrädern und dem Ruderboot mit Abdeckplane, diese Schäden dem Vermieter vollständig zu ersetzen.

Kinder unter 14 Jahren dürfen das Boot nur in Begleitung von Erwachsenen benutzen und haben eine Schwimmweste zu tragen.

 

10. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc..).

Die Benutzung der zur Verfügung gestellten Fahrräder und des Bootes erfolgt auf eigene Gefahr und ohne Gewähr des Vermieters für Funktionsfähigkeit, Vorhandensein und Beschaffenheit.

Der Vermieter haftet nicht für auf dem Grundstück gesichert oder ungesichert abgestellte Sportgeräte wie Fahrräder, Surfboards, Kickboards oder ähnliches.

 

11. Tierhaltung

Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur in Absprache mit dem Vermieter gehalten und zeitweilig verwahrt werden. Wenn die Zustimmung zur Mitnahme eines Hundes erteilt wurde, gelten folgende Regeln: 

  • Haben Sie stets ein wachsames Auge auf Ihren Vierbeiner und denken Sie daran: für Ihren Liebling ist das Ferienhaus erst einmal neu.
  • Die Nachbarn dürfen durch vermehrtes, fortwährendes Hundegebell nicht gestört werden.
  • Hunde dürfen nicht auf die Sitzmöbel und auch nicht in die Betten.
  • Ball spielen ist ausschließlich im Außenbereich gestattet.
  • Durch den Hund verursachte Verschmutzungen sind durch den Mieter zu entfernen.
  • Futterplätze sind ausschließlich auf gefliestem Boden einzurichten.
  • Die „Hinterlassenschaften“ des Hundes im Außenbereich des Hauses sind sofort zu entsorgen (am besten in einem gut verschlossenen Kotbeutel in die Mülltonne).
  • Das Abspülen von Hunden in der Dusche ist strikt untersagt. Die Kosten der Beseitigung von Abflussverstopfungen, die auf das widerrechtliche Abspülen von Hunden zurückzuführen sind, sind vollständig von den verursachenden Hundehaltern zu tragen.
  • Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch den Hund verursacht wurden, in vollem Umfang. Durch den Hund verursachte Beschädigungen sind umgehend mitzuteilen.

 

12. Nutzungsvereinbarung Internet

Sowohl die Internetzugänge über W-LAN, als auch über das Netzkabel, einschließlich aller Passwörter, stehen dem Mieter nur für den Buchungszeitraum zur Verfügung. Es ist dem Mieter untersagt Dritten den Zugang zu den Internetzugängen zu gewähren oder Nutzerdaten weiter zu geben. Ebenfalls untersagt ist das Aufrufen von kostenpflichtigen, pornographischen oder gewaltverherrlichenden Seiten. Der Mieter verpflichtet sich auch das geltende Recht einzuhalten und keine sitten- oder rechtswidrigen Inhalte zu nutzen oder zu verbreiten, keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigt, verbreitet oder zugänglich macht, die geltenden Jugendschutzvorschriften beachtet, keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versendet oder verbreitet, sowie das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) oder für eine andere Form unzulässiger Werbung nutzt. Der Mieter wird auch darauf hingewiesen, dass Schadsoftware wie Viren, Trojaner oder Würmer bei der Nutzung auf das Endgerät gelangen können und der Mieter sein Gerät mit einem aktuellen Virenschutzprogramm schützen sollte. Der Mieter verpflichtet sich weiter, dass er für die über die Internetzugänge übermittelten Daten sowie die in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen oder Rechtsgeschäfte verantwortlich ist und die Kosten zu tragen hat. Der Vermieter wird außerdem von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter freigestellt, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Internetzugänge durch den Mieter oder auf einem Verstoß gegen diese AGB beruhen. Alle Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit einer rechtswidrigen oder der AGB zuwiderlaufenden Verwendung der Internetzugänge sind vom Mieter zu tragen.

 

13. Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

 

14. Hausordnung

Das Rauchen ist im gesamten Haus absolut untersagt! Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, die Nachbarn durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 08.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

 

15. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Braunschweig

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